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ARBÖ-Oberösterreich ruft zu Unterschriftenaktion auf


 

Die mehrheitliche (VP und Grüne) von der OÖ Landesregierung beschlossene Tempobremse auf 100 km/h ist absurd und unsinnig.

Wie unausgegoren diese willkürlich herbeigeführte Temporeduzierung "aus Umweltschutzgründen" auf dem 19 km langen Verkehrsweg ist, zeigt auch der Umstand, dass konsequenterweise auf dem gesamten 6spruig-ausgebauten A1-Abschnitt zwischen Sattledt und Amstetten Ost im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium eine solche Regelung eingeführt werden müsste.

Die Absuridtät dieser Maßnahme kann auch dadurch unterstrichen werden, dass auf 2spurigen Autobahnabschnitten in Oberösterreich widerum Tempo 130 km/h erlaubt ist. Ebnso ab der Landesgenze Niederösterreich.

Wenn künftighin von Traun bis Enns und umgekehrt über mehr als 25 km 3spurig der gesamte Verkehrsstrom auf gleicher Höhe mit 100 km/h dahin fließt, werden sich Stausituationen zwischen LKW´s und PKW´s ergeben, die sich noch stärker auf die Schadstoffbelastung auswirken.

Resümee: Es geht nicht darum, hohen Geschwindigkeiten das Wort zu reden, sondern um vernünftige und gleichzeitig sichere Nutzung unserer Verkehrswege. Immerhin hat der Ausbau der A1 auf diesem Abschnitt dem Steuerzahler ATS 1,1 Milliarden gekostet und bislang wesentlich zur Verkehrsentflechtung beigetragen.

Der ARBÖ-Oberösterreich bietet in diesem Zusammenhang Unterschriftenlisten die in jedem ARBÖ-Prüfzentrum aufliegen an. Dort können alle Kraftfahrer ihr "Nein" zu Tempo 100 auf Autobahnen zum Ausdruck bringen. Selbstverständlich steht auch unsere E-mail-Adresse ooe@arboe.at zur Meinungsäußerung zur Verfügung. Die abgegebenen Erklärungen leiten wir als Petition an die OÖ Landesregierung weiter.

 

Das preiswerte „Pickerl“ beim ARBÖ


 

Die wiederkehrende §-57a-Begutachtung, auch „Pickerl-Überprüfung“ genannt, führt der ARBÖ preiswert nach genauen Richtlinien und Zeitintervallen, die allen Begutachtungsstellen behördlich vorgeschrieben sind, durch. Hat Ihr Fahrzeug schwere Mängel, die sofort zu beheben sind, oder besteht „Gefahr in Verzug“, muss eine Reparatur vor positiver Begutachtung des Fahrzeuges erfolgen.

Wichtig: Die §-57a-Begutachtung sieht nur die Prüfung bestimmter Bauteile und Funktionen im Hinblick auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit vor. Diese Begutachtung ersetzt keinen Ankaufstest und auch keine Zustandsüberprüfung. Näher Infos in Ihrem Prüfzentrum.

 

Hebung der Verkehrsicherheit


 

JEDER KANN DAZU BEITRAGEN!

AUFRUF!
Worum geht es?

Um den Straßenverkehr und die Verkehrszeichen in unserem Wohnbereich Vöcklabruck

1.) Wo wäre ein Verkehrszeichen sinnvoll?
2.) Wo würden Sie es entfernen?
3.) Zebrastreifen
4.) Allgemeine Beschilderung
5.) Sonstige Anregungen und Vorschläge

Es ist nicht immer leicht, die richtigen Worte zu finden, ohne dass es jemand ohne Emotionen richtig aufnimmt. Es kann auch die Scheu vor Behördenwegen oder einfach Zeitmangel sein.
Aufgerufen sind hier jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fußgeher oder Autofahrer, aber auch die Fahrschulen bzw. die Fahrlehrer, die ja jede Straße in unserer Stadt kennen und befahren.


Der ARBÖ-Vöcklabruck möchte für Sie diesen Behördenweg übernehmen:
Schreiben Sie uns oder senden Sie ein E-Mail, wenn möglich mit Fotos und wir werden ihre Anregungen und Vorschläge anonym an unsere zuständigen Beamten weiterleiten.

E-mail: arboe-voecklabruck@asak.at

ARBÖ-Vöcklabruck
ZVR. 357934231
Volkssiedlung 1/b/1
A-4840 Vöcklabruck
Tel.: 0664 1605458